Quellensteuer

Quellensteuern sind in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre im weiteren Sinne eine Steuergruppe, die vom Quellenstaat von Steuerausländern im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht direkt von den Einnahmen erhoben werden.[1] Steuerzahler und Steuerschuldner sind dabei nicht identisch.

  1. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Finanzwissenschaft, 2013, S. 169

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